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ADAC Unfallschutz

Schutz rund um die Uhr

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  • Rundum-Schutz – Schutz rund um die Uhr, im Haushalt, Verkehr, Beruf, in der Freizeit und auf Reisen
  • Beratung und Betreuung nach Unfall – Professionelle Hilfe und Rat durch das ADAC Betreuungsteam
  • Preis-Vorteil für ADAC Mitglieder – Abschließbar mit und ohne Mitgliedschaft. ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil

  • Hohe Invaliditätsleistung – Invaliditätsleistung mit progressiver Staffelung, volle Leistung bereits ab 80% Invalidität
  • Schutz nach Ihrem Bedarf – Bedarfsgerechter, individueller Schutz für Sie und Ihre Angehörigen

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Gesetzliche und private Unfallversicherung kurz erklärt

Wenn Sie durch einen Unfall zu Schaden kommen, greift grundsätzlich eine Unfallversicherung. Für sogenannte Arbeitsunfälle, am Arbeitsplatz, in der Schule oder Uni inkl. dem direkten Hin- und Rückweg sind Sie durch die Unfallversicherung abgesichert.

Aber 2 von 3 Unfällen ereignen sich zu Hause, auf Reisen oder während Ihrer Freizeitaktivitäten. Bei diesen Unfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Damit Sie im Falle eines Unfalls nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, gibt es eine private Unfallversicherung, die diese Lücke schließt.

Diagramm, Kreisdiagramm,

Was ist bei einer guten Unfallversicherung wichtig?

  • Hauptbestandteil sollte eine leistungsstarke Absicherung mit einer hohen Invaliditätsleistung sein, damit im Ernstfall Einkommensverluste und weitere finanzielle Folgen abgefangen werden können.
  • Da viele Menschen nach einem schweren Unfall ihren Alltag nicht mehr selbstständig meistern können oder Hilfe bei der Verarbeitung des Geschehenen brauchen, ist eine individuelle, persönliche Betreuung für die versicherte Person und ihre Familie ebenfalls sehr wichtig.
  • Die Unfallversicherung sollte sinnvolle weitere finanzielle Leistungen, wie z.B. Krankenhaustagegeld und Sofortleistung nach einem Unfall enthalten, damit Sie von Anfang an finanziell unterstützt werden und finanzielle Versorgungslücken schließen.
  • Wichtig ist ein weltweiter Schutz, damit Sie jederzeit, in Freizeit, Haushalt, Beruf oder auf Reisen geschützt sind.

Leistungen der ADAC Unfallschutzversicherung

Invaliditätsleistung und Progression

Die Invaliditätsleistung ist die finanzielle Leistung im Falle einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Die Leistungshöhe wird bestimmt durch den gewählten Tarif, die gewählte Versicherungssumme, die gewählte Progression und den Invaliditätsgrad bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung.

 Bei der Versicherungssumme haben Sie die Wahl zwischen 50.000 Euro, 75.000 Euro, 100.000 Euro oder 150.000 Euro. Durch die Wahl einer Progression können Sie diese noch einmal vervielfachen. 

 Beim ADAC Unfallschutz haben Sie in den Tarifen die Wahl zwischen einer Progression von 225, 350 oder 500 Prozent.

Beratung und Betreuung

Mit dem ADAC Betreuungsteam, bestehend u. a. aus Ärzten und Sozialpädagogen mit langjähriger Erfahrung ist bei einem Unfall ein qualifizierter Ansprechpartner rund um die Uhr für Sie da.

Er kümmert sich aktiv um die Betroffenen und deren Familien, beurteilt individuell die Schadenssituation und leitet notwendige Maßnahmen ein.

Finanzielle Leistungen

z. B. Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär), Krankenhaustagegeld, Sofortleistung bei schwerer Verletzung, Kosten für Rooming In für Angehörige usw.

Zusatzbaustein Hilfe- und Pflegeleistungen

Organisation und Kostenübernahme für zusätzliche Leistungen, die nach einem Unfall notwendig werden können, wie z.B. Haushaltshilfe, Menüservice usw.


ADAC Unfallschutz Leistungen im Detail

Was Sie noch wissen sollten:

Der gesetzliche Schutz reicht nicht aus. Gesetzlich Unfallversicherte können unter gewissen Voraussetzungen mit finanzieller Unterstützung durch das soziale Sicherungssystem rechnen. Die meisten Unfälle ereignen sich allerdings genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift – im Haushalt, in der Freizeit und auf Reisen. Eine private Unfallversicherung ist deshalb eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung.

Der ADAC Unfallschutz bietet vielseitige Leistungen zur finanziellen Absicherung nach einem Unfall. Außerdem werden Betroffene von Anfang an umfassend beraten und während der gesamten Genesungszeit professionell betreut.

Eine Unfallversicherung gehört zu den sogenannten Summenversicherungen, d.h. die vereinbarte Versicherungssumme wird im Schadensfall ausbezahlt. Hat man mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen, werden die vereinbarten Leistungen wie z.B. Invaliditätsleistung oder Todesfallleistung aus allen Verträgen ausbezahlt.

Es gibt aber außerdem Kostenerstattungen aus der Schadensversicherung, d.h. der tatsächlich entstandene Schaden wird ersetzt. Bei mehreren vorhandenen Unfallversicherungen wird eine Kostenerstattung, wie z.B. Rooming-in nur einmalig bezahlt.


Eine Invalidität liegt vor, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Die in diesem Fall ausgezahlte Summe soll folgende Kosten decken:

  • Monatliche Lebenshaltungskosten
  • Umzugskosten bzw. Umbaumaßnahmen an Wohnung, Haus oder Auto Sie haben die Wahl zwischen den vier verschiedenen Versicherungssummen 50.000 Euro, 75.000 Euro, 100.000 Euro oder 150.000 Euro. Die Invaliditätsleistung, die Sie im Bedarfsfall erhalten, ergibt sich maßgeblich aus der Gliedertaxe, der Progression und der Versicherungssumme. Je nach gewählter Progression kann diese noch vervielfacht werden. Bitte beachten Sie: Üben Sie einen Beruf der Berufsgruppe B (Berufsgruppenübersicht, 56,66 KB) aus, wird bei einem berufsbedingten Unfall die errechnete Invaliditätsleistung sowie die Invaliditätsleistung zu 70 Prozent ausbezahlt. Alle anderen Leistungen werden zu 100 Prozent ausbezahlt. Bei einem Freitzeitunfall werden alle Leistungen zu 100 Prozent ausbezahlt.
Die Versicherungssumme und die Progression bestimmen im Falle einer Invalidität neben dem Grad der Invalidität, in welcher Höhe die Versicherungsleistung ausbezahlt wird. Die Progression erhöht die Versicherungsleistung bei schwereren Verletzungen überproportional (d.h. je höher der Invaliditätsgrad ist, desto stärker steigt die Versicherungsleistung an). So werden z.B. aus einer Versicherungssumme von 150.000 Euro bei einer Progression von 500 Prozent bis zu 750.000 Euro. Beim ADAC Unfallschutz greift die Progression bereits ab dem relativ niedrigen Invaliditätsgrad von 26 Prozent. Ab bereits 80 Prozent Invalidität erhalten Sie die volle Invaliditätsleistung (100 Prozent).
Die Gliedertaxe gibt die Prozentwerte an, die für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen angesetzt werden. Bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird der Wert entsprechend gekürzt. Auf das persönliche Ausmaß der Beeinträchtigung der versicherten Person kommt es nicht an. Ein Pianist erhält z.B. beim Verlust eines Daumens 25 Prozent der Versicherungssumme (im ADAC Unfallschutz Exklusiv) - ein Versicherungskaufmann auch. Im Unfallschutz Exklusiv fallen die Werte in der Gliedertaxe zum Teil deutlich höher aus als beim Unfallschutz Basis. Sind durch einen Unfall mehrere Körperteile oder Organe betroffen, werden die jeweiligen Einzelwerte addiert (bis maximal 100 Prozent). Wirken bestehende Krankheiten an den Unfallfolgen mit, so wird von Mitwirkung gesprochen. Der Mitwirkungsanteil verringert den Invaliditätsgrad. Beträgt der Anteil der Mitwirkung weniger als 50 Prozent, so verzichtet der ADAC Unfallschutz auf die Kürzung.

Versicherer

ADAC Versicherung AG 

Hansastraße 19

80686 München