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ADAC Reiserücktrittskosten-Versicherung

Jahresschutz mit weltweiter Gültigkeit

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  • Erweiterbarer Leistungsumfang – Reiserücktrittsversicherung im Tarif Basis, Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung im Tarif Exklusiv sowie Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung im Tarif Premium
  • Kann auch ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Preis-Vorteil.
  • Jahresschutz mit weltweiter Gültigkeit – egal, wohin und wie oft Sie privat verreisen.
  • Wenn zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage sind, dann können Sie die Reiserücktritts-Versicherung auch bis 3 Tage nach Buchung abschließen.
  • Auf allen Reisen geschützt – als Familie auch dann, wenn sie nicht gemeinsam in den Urlaub fahren. Kinder sind bis zum 23. Geburtstag mitversichert.

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Reiserücktrittsversicherung kurz erklärt

Hotelbetriebe und Fluggesellschaften anteilige Stornogebühren in Rechnung. Diese Kosten können teilweise den gesamten Preis der geplanten Reise ausmachen.

Müssen Sie kurzfristig und unerwartet eine geplante Reise absagen oder abbrechen, stellen Reiseveranstalter, Eine Reiserücktrittversicherung ist eine Reiseversicherung, die Ihnen die Kosten, die beim Rücktritt vom Reisevertrag anfallen, erstattet. Auch der vorzeitige Reiseabbruch oder der Gepäckverlust ist bei einigen Versicherern im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung versicherbar.

In einer Reihe von Versicherungspaketen, wie z.B. Premium-Kreditkarten, sind Reiserücktrittsversicherungen enthalten, meist unter der Voraussetzung, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde.

Leistungen und versicherte Ereignisse der ADAC Reiserücktritts-Versicherung im Überblick


Reiserücktritt

  • Erstattung der Reiserücktrittskosten 
  • Übernahme des Reisevermittlungsentgelts bis max. 100 € 
  • Ausgleich von Umbuchungs-, Verpflegungs-, Fahrt- und Unterkunftskosten bei verspätetem Reiseantritt, falls die Anreise mitgebucht wurde 

Diese Leistungen können Sie im Tarif Basis zum Beispiel bei unerwarteter schwerer Krankheit, einer Schwangerschaft oder einem Wechsel Ihres Arbeitsplatzes in Anspruch nehmen. 
Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. 

Reiseabbruch 

  • Erstattung von nicht genutzten Leistungen bei Unterbrechung einer Rundreise 
  • Erstattung von Zusatzkosten bei verspäteter Heimreise 

Der Reiseabbruch ist im Tarif Exklusiv enthalten, in dem auch der Reiserücktritt versichert ist. Entsprechend sind hier nicht nur die versicherten Ereignisse eines Reiserücktritts, sondern darüber hinaus Elementarereignisse oder etwa ein Terroranschlag am Urlaubsort enthalten. 
Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. 

Reisegepäck 

  • Erstattung des Zeitwerts bei Abhandenkommen  
  • Übernahme von Ersatzbeschaffung, Reparaturkosten und Leihgebühren 
Kommt Ihr Gepäck während einer Reise abhanden, wird es beschädigt oder trifft verspätet am Urlaubsort ein und Sie müssen sich in der Zwischenzeit einen Teil Ihres Gepäckes neu beschaffen, können Sie sich die Kosten über Ihre Reisegepäckversicherung ersetzen lassen. 
Versichert ist das Gepäck im Tarif Premium der ADAC Reiserücktritt-Versicherung. Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. 
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. 

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Jetzt ganz einfach Reiserücktrittsversicherungs-Tarif berechnen.

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Was Sie noch wissen sollten:

Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Beginn der Reise abschließen. Liegen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage, haben Sie eine Frist von 3 Tagen nach der Buchung.

Die ADAC Reiserücktrittsversicherung gilt unabhängig von der Dauer der Reisen.

Gründe bei der ADAC Reiserücktritts-Versicherung für einen Reiserücktritt sind:

  • Schwere, unerwartete Erkrankung
  •  behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne
  •  Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität
  • Arbeitslosigkeit (aufgrund betriebsbedingter Kündigung)
  •  Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
  •  Bruch der Prothese/Lockerung implantierter Gelenke
  •  Erheblicher Schaden am Eigentum
  •  Schwangerschaft
  •  Schwerer Unfall
  •  Tod
  •  Unerwartete Impfunverträglichkeit
Diese Gründe gelten für Verträge mit Versicherungsbeginn ab 7.12.2020. Diese Gründe beziehen sich auf durch die Versicherung geschützte Risikopersonen(s.u.). Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Gründe für Reiserücktritt und Reiseabbruch laut Tarif Exklusiv:

  • Schwere, unerwartete Erkrankung
  •  behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne
  •  Arbeitslosigkeit (aufgrund betriebsbedingter Kündigung)
  •  Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit
  •  Bruch der Prothese/Lockerung implantierter Gelenke
  •  Erheblicher Schaden am Eigentum
  •  Schwangerschaft
  • Schwerer Unfall
  •  Tod
  •  Unerwartete Impfunverträglichkeit
  •  Elementarschäden am Urlaubsort
  •  Terroranschlag am Urlaubsort
Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Gründe für die Inanspruchnahme der ADAC Reiserücktritts-Versicherung für das Reisegepäck sind:

  • Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung von mitgeführtem Reisegepäck durch: Straftat eines Dritten, Unfall eines Transportmittels, Feuer oder Elementarereignis
  • Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung oder verspätetes Eintreffen von aufgegebenem Gepäck
Es handelt sich um eine verkürzte Darstellung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.


Betroffene eines versicherten Ereignisses nennt man Risikopersonen. Sie lösen einen Versicherungsfall aus und die ADAC Versicherung AG leistet dann gegenüber dem Versicherungsnehmer. Diese umfassen: 
  1. Sie, die versicherte Person oder die durch ihren Familienvertrag mitversicherten Personen 
  2. Ihre Angehörigen: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten. 
  3. Bei einem Einzelvertrag auch Ehe- oder Lebenspartner der versicherten Person. 
  4. Betreuer von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen der versicherten Person. 
  5. Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied gemeinsam eine Reise gebucht haben und deren Namen auf der Buchung notiert sind. Darüber hinaus auch deren Angehörige, die unter Punkt 1 und

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