Kennzeichnungstafel ECE 70.01
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Gesetzliche Warnpflicht für mehr Sicherheit
Laut europäischer Gesetzgebung müssen bei Gespannen über 12 Metern Länge am Heck des Anhängers entweder ein großes Schild (mindestens ECE 70.01 RF Norm mit einer Größe von 196 x 1130 Millimetern) oder zwei kleine Schilder (ECE 70.01RF Norm mit einer Größe von 196 x 565 Millimetern), jeweils in der Farbe Gelb mit rotem Rand, symmetrisch zur Fahrzeugachse angebracht sein.
Die lange Heckwarntafel aus Aluminium entspricht exakt den gesetzlichen Vorgaben und kann in ganz Europa benutzt werden.
Produktdetails Kennzeichnungstafel ECE 70.01 RF
- Material: Aluminium
- Reflektierend
- Entspricht der ECE 70.01RF Norm
- Größe: 196 x 1130 mm
Wussten Sie schon, ...
... dass mal ein paar Sekunden nicht aufgepasst und schon ist es passiert: LKW und Auflieger kann man besonders im Dunkeln leicht übersehen. Dadurch resultieren nicht selten Unfälle, welche durch Warnmarkierungen hätten verhindert werden können. Am Heck angebrachte Warnmarkierungen können die Sichtbarkeit von Einsatzfahrzeugen oder Transportfahrzeugen aller Art deutlich erhöhen und sollten daher, nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Vorschrift, unbedingt genutzt werden.