Art. Nr.: 9204003
Unterwegs auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen? Dann denken Sie unbedingt an die Vignette für Ihren PKW!
PKW-2-Monats-Vignette für Österreich
Für alle Kfz bis 3,5 Tonnen
Von diesen Kfz gezogene Anhänger sind nicht gebührenpflichtig
2 Monate gültig ab einem frei wählbaren Einreisetag (gelochtes Datum ist Gültigkeitsbeginn)
Achtung: Spätestes Lochungsdatum ist der 30.11.2021!
In Österreich gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen die Vignettenpflicht für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht gebührenpflichtig. Kleben Sie die Vignette bitte gut sichtbar und unmittelbar an der Innenseite der Windschutzscheibe Ihres PKWs, idealerweise links oben oder im Bereich des Rückspiegels, auf. Nicht geklebte, sondern nur mitgeführte Vignetten sind ungültig. Bereits geklebte Vignetten verlieren durch Ablösen ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für den Fall dass die Vignetten nicht gelocht wurden.
Und wenn´s noch schneller gehen soll: Besuchen Sie uns direkt in einer unserer ADAC-Geschäftsstellen in Ihrer Nähe. Unsere Service-Mitarbeiter aktivieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Digitale Vignette direkt vor Ort – mit sofortiger Gültigkeit ab Aktivierungsdatum!
Planen Sie ganz entspannt Ihre nächste Reise nach Österreich mit dem ADAC Maps-Routenplaner mit detaillierten Vignetten- und Mautinformationen.
Übrigens: Mit dem praktischen Vignettenschaber und Vignetten-Entferner lässt sich die Vignette nach Gebrauch wieder ganz einfach, schonend und rückstandslos von Scheibe und Lack entfernen. Auch als praktisches Bundle verfügbar.
Finden Sie weitere Informationen zur Nutzung von Vignetten/Mautkarten unter: Infofolder_Vignette_Streckenmaut_2020
Achtung: Kleben Sie die Vignette nicht in den Tönungsstreifen!
... dass es allein im vergangenen Jahr 190.000 Vignettendelikte gab? Und das, obwohl im Falle einer Verkehrskontrolle ohne gültige Maut-Vignette ein Bußgeld in Höhe von 120,- € fällig wird! Mehr noch: Wer sich weigert, diese Ersatzmaut zu zahlen, wird von der Mautaufsichtsbehörde ASFINAG angezeigt und muss mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 3.000,- € rechnen.