Ein persönliches Autokennzeichen? Möglich – aber nicht alles ist erlaubt! In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die regeln, welche Buchstaben- und Zahlenfolgen erlaubt sind und welche nicht vergeben werden dürfen.
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt fest, welche technischen und inhaltlichen Kriterien ein Kennzeichen erfüllen muss. Während es viele Freiheiten in der Gestaltung gibt, sind bestimmte Kombinationen aus ethischen, historischen oder technischen Gründen ausgeschlossen. Wer ein Wunschkennzeichen reservieren möchte, sollte sich daher vorab über die geltenden Regeln informieren, um Enttäuschungen zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Wunschkennzeichen im Überblick
- Gestaltungsmöglichkeiten für Wunschkennzeichen
- Verbotene Wunschkennzeichen/Kombinationen und Einschränkungen
- Fazit: Kreativ, aber regelkonform
Das Wichtigste in Kürze
- Wunschkennzeichen bestehen aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer.
- Es gibt bestimmte Regeln zur Zeichenanzahl und Gestaltung.
- Anstößige oder politisch belastete Kombinationen sind verboten.
- Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist über den ADAC Online-Shop möglich.
Wunschkennzeichen im Überblick
Ein Wunschkennzeichen bietet Autofahrern die Möglichkeit, ihr Fahrzeug mit einer individuellen Kennung zu versehen. Dabei gibt es jedoch klare gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.
Aufbau eines Wunschkennzeichens
Jedes deutsche Kennzeichen – egal ob regulär oder individuell gewählt – folgt einer bestimmten Struktur:
Unterscheidungszeichen:
- Die ersten ein bis drei Buchstaben stehen für die jeweilige Stadt oder den Landkreis, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
- Beispiel: „B“ für Berlin
Erkennungsnummer:
- Diese setzt sich aus einer Kombination von Buchstaben (maximal zwei) und Zahlen (bis zu vier Ziffern) zusammen.
- Beispiel: „MW 123“
Rechtliche Grundlage
Die Vergabe von Wunschkennzeichen wird in Deutschland durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Dort ist festgelegt, welche Kombinationen erlaubt sind und welche nicht vergeben werden dürfen. So soll sichergestellt werden, dass die Lesbarkeit und Eindeutigkeit der Kennzeichen erhalten bleibt und keine anstößigen oder gesetzeswidrigen Kombinationen verwendet werden.
Wo kann man ein Wunschkennzeichen beantragen?
- Die Reservierung eines Wunschkennzeichens erfolgt über die örtliche Zulassungsstelle oder online.
- Viele Zulassungsbehörden bieten eine Vorabprüfung und Reservierung über das Internet an.
- Wer sich sein Wunschkennzeichen rechtzeitig sichern möchte, kann dies bequem online erledigen – zum Beispiel direkt über den ADAC Online-Shop.
Gestaltungsmöglichkeiten für Wunschkennzeichen
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es, dem eigenen Fahrzeug eine persönliche Note zu verleihen – sei es durch Initialen, ein besonderes Datum oder eine kreative Buchstaben- und Zahlenkombination. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben gibt es viele Freiheiten, doch bestimmte Regeln müssen beachtet werden.
Welche Zeichen sind erlaubt?
- Wunschkennzeichen bestehen aus 1 bis 2 Buchstaben und 1 bis 4 Ziffern hinter dem Unterscheidungszeichen der Stadt oder des Landkreises.
- Insgesamt dürfen maximal 8 Zeichen auf dem Kennzeichen stehen (inklusive Unterscheidungszeichen).
- Führende Nullen sind nicht erlaubt, z. B. „M – 0123“ ist nicht möglich.
- Umlaute „Ä“, „Ö“ und „Ü“ sind nicht zulässig – sie werden durch „AE“, „OE“ oder „UE“ ersetzt. Sonderzeichen wie „&“, „#“, „-“ oder „ß“ sind nicht erlaubt.
Verbotene Wunschkennzeichen/Kombinationen und Einschränkungen
Nicht jedes Wunschkennzeichen ist zulässig. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die verhindern sollen, dass anstößige oder missverständliche Kombinationen auf deutschen Straßen zugelassen werden. Diese Regelungen schützen vor allem vor politisch belasteten, diskriminierenden oder gesellschaftlich nicht akzeptierten Kürzeln. Darüber hinaus gibt es technische Beschränkungen, die sicherstellen, dass jedes Kennzeichen gut lesbar bleibt.
1. Sittenwidrige und politisch belastete Kennzeichen
Einige Buchstabenkombinationen sind grundsätzlich verboten, da sie als anstößig oder extremistisch gelten. Dazu gehören insbesondere:
- NS, SA, SS, KZ sind als Verweise auf den Nationalsozialismus strikt untersagt.
- HJ (Hitlerjugend) wird in vielen Bundesländern ebenfalls nicht vergeben.
- 88 oder 18 in bestimmten Kombinationen werden in rechtsextremen Kreisen als Code genutzt (8 = H, also „Heil Hitler“; 18 = Adolf Hitler) und sind deshalb nicht erlaubt.
- AC AB ist eine Abkürzung, die oft als „All Cops Are Bastards“ interpretiert wird und als polizeifeindlich gilt. Deswegen kann sie nicht gewählt werden.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit solcher Kombinationen liegt in der Regel bei der örtlichen Zulassungsstelle, die besonders problematische Kennzeichen von vornherein sperrt.
2. Regionale Tabus
Neben den bundesweit geltenden Einschränkungen gibt es auch regionale Besonderheiten. Einige Kürzel sind in bestimmten Städten oder Bundesländern tabu, da sie dort mit problematischen Bedeutungen verbunden sind.
Ein Beispiel ist „HH 88“ – dieses Kennzeichen wäre in Hamburg eine reguläre Kombination („HH“ steht für Hansestadt Hamburg), kann aber durch die „88“ rechtsextrem interpretiert werden und wird deshalb oft abgelehnt.
Auch vermeintlich harmlose Kombinationen können in regionalen Kontexten problematisch sein. Deshalb lohnt es sich, vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen.
3. Technische Einschränkungen
Damit Wunschkennzeichen leicht lesbar und maschinenlesbar sind, gibt es einige technische Vorgaben:
- Keine Sonderzeichen: Es sind nur Buchstaben und Zahlen erlaubt, keine Emojis, Sonderzeichen oder Leerzeichen.
- Keine führende Null: Ein Kennzeichen wie „B – 0123“ ist nicht erlaubt, da es zu Verwechslungen führen könnte.
Fazit: Kreativ, aber regelkonform
Ein Wunschkennzeichen bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihrem Fahrzeug eine persönliche Note zu verleihen. Ob Initialen, Geburtsjahr oder eine kreative Buchstaben-Zahlen-Kombination – die Auswahl ist groß. Doch nicht alles, was gewünscht wird, ist auch erlaubt.
Durch die gesetzlichen Vorgaben werden anstößige, politisch belastete oder technisch problematische Kombinationen ausgeschlossen. Gleichzeitig gibt es viele Freiheiten, um ein einzigartiges und individuelles Kennzeichen zu gestalten. Indem Sie die Regeln beachten, stellen Sie sicher, dass Ihre Wunschkombination nicht abgelehnt wird und Ihr Kennzeichen problemlos zugelassen werden kann.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen bequem online zu reservieren – beispielsweise über den ADAC Online-Shop. So können Sie vorab prüfen, ob Ihre gewünschte Kombination verfügbar ist.