Der Winter hat seine sichtbaren Spuren auf Deutschlands Straßen hinterlassen: Nach vielen Wochen Schnee, Frost und Eis und einem erneuten arktischen Wintereinbruch im Februar mit extremen Temperaturschwankungen, sieht es auf vielen Bundesstraßen und Autobahnen nicht gut aus... Mit Beginn des Frühlings zeigt sich nun allerorts das ganze Ausmaß der Zerstörung – Schlaglöcher, Risse und sogar regelrechte Krater im Asphalt beeinträchtigen die Verkehrssicherheit massiv und sorgen für dringenden Sanierungsbedarf.

Wer haftet?
Während es bei Unfällen mit dem Auto aufgrund schlechter Straßenverhältnisse meist bei kostspieligen Sachschäden bleibt, sind Fahrradfahrer und Motorradfahrer jedoch besonders gefährdet – hier geht es bei einem Sturz schlimmstenfalls um „Leib und Leben“. Doch wer ist eigentlich für den Zustand der Straßen verantwortlich? Und wer haftet bei Sach- und/oder Personenschäden?
Für die Instandhaltung und Verkehrssicherung von öffentlichen Straßen und Autobahnen sind die jeweiligen Regionalkommunen bzw. die Länder zuständig. Bei Sachschäden, die durch tiefe Frostlöcher entstanden sind, wie zum Beispiel an der Federung oder an der Kfz-Karosserie, übernimmt in den meisten Fällen lediglich die Vollkaskoversicherung die Kosten. Generell gilt: Haben die Kommunen frühzeitig ein Tempolimit erlassen und Warnschilder aufgestellt, können sie nicht haftbar gemacht werden und die Geschädigten bleiben auf den Werkstattkosten sitzen.
Sorgfaltspflicht vs. Schadensersatz
Wer also spätere Schadensersatzansprüche geltend machen möchte, muss durch eine sorgfältige Dokumentation eindeutig nachweisen können, dass er nicht selbst für den Unfall verantwortlich zu machen ist – etwa durch zu hohe Geschwindigkeit. Bilder vom Ort des Geschehens, eine detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs sowie ein polizeiliches Protokoll können bei einem zivilrechtlichen Verfahren unterstützen und die Erfolgschancen erhöhen.
Bis die gröbsten Straßenschäden ausgebessert worden sind, empfiehlt sich in jedem Fall die Einhaltung der bürgerlichen Sorgfaltspflicht: Vorausschauendes, aufmerksames Fahren, die Geschwindigkeit reduzieren, ausreichend Abstand halten und Warnschilder beachten.