Fast jeder Autofahrer kennt sie oder hat sie schon einmal als „guten Ratschlag“ mit auf den Weg bekommen: Die landläufig verbreiteten Mythen, Legenden und Gerüchte rund um die Straßenverkehrsordnung, die bereits seit Jahrzehnten kursieren und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Doch wie viel Wahrheitsgehalt steckt wirklich hinter den bekanntesten Automythen und bei welchen Annahmen handelt es sich lediglich um Irrglauben?

1. Barfuß fahren ist nicht erlaubt
Zwar erlaubt, aber keineswegs empfohlen: Auch, wenn das Verkehrsrecht festes Schuhwerk am Steuer nicht zwingend vorschreibt, sollte man beim Autofahren lieber auf Flip-Flops oder nackte Füße verzichten. Kommt es zu einem Unfall, könnte dies als Fahrlässigkeit ausgelegt werden und es drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen.
2. Auffahrunfall – der hintere Fahrer hat immer Schuld
Nicht unbedingt. Setzt der vordere Fahrer einfach zurück oder bremst aus nicht nachvollziehbaren Gründen, kommt es zwangsläufig zu einem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, den der hintere Fahrer jedoch nicht verursacht hat. Meist können hier nur Zeugenaussagen „Licht ins Dunkel“ bringen.
3. Ein kalter Motor muss erst aufwärmen
An kalten Wintertagen den Motor erst minutenlang aufwärmen, bevor man losfährt? Nicht nötig und aufgrund der Abgasbelastung sogar enorm umweltschädlich. Am schnellsten bringt man das Fahrzeug auf Betriebstemperatur, wenn man es im mittleren Drehzahlbereich bewegt.
4. Auf der Autobahn muss mindestens 60 km/h gefahren werden
Eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt es zwar nicht, jedoch kann ein zu langsames Fahren den Verkehr unnötig behindern und ist daher ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Grundsätzlich ist die Benutzung der Autobahn jedoch nur Fahrzeugen gestattet, die mindestens 60 km/h fahren können.
5. Rechts überholen verboten
Ein generelles Rechts-Überholverbot gibt es nicht. Innerorts darf bei mehren Fahrspuren auch rechts überholt werden, während auf Autobahnen dies ebenfalls gestattet ist, wenn die linke Spur durch „Trödler“ oder durch eine staubedingte Fahrzeugschlange blockiert ist.