Temposünder, Wildparker und Drängler können sich ab dem 9. November auf Einiges gefasst machen – mit dem Inkrafttreten der Änderungen im neuen Bußgeldkatalog 2021 werden Vergehen im Straßenverkehr nun deutlich härter bestraft. Was wird teurer? Was ändert sich? Was bleibt gleich? Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen:

Ich geb’ Gas, ich will Spaß? Das kann teuer werden...
Autoraser und „Bleifüßler“, die sich weiterhin dem Geschwindigkeitsrausch der Straße hingeben wollen, müssen laut der neuen Verordnung von nun an tiefer in die Tasche greifen: Bei Tempoverstößen innerhalb und außerhalb von geschlossenen Ortschaften werden die Buß- und Verwarngelder um etwa das Doppelte angehoben. Wer also die zulässige Geschwindigkeit mit seinem Pkw bis 3,5 tzGm um 16 bis 20 km/h überschreitet, muss künftig 70 Euro statt 35 Euro zahlen. Bei Überschreitungen des Tempolimits mit 31 km/h innerorts und 41 km/h außerhalb droht, wie bisher, ein einmonatiges Fahrverbot – dieses war im ersten Entwurf vom Frühjahr noch auf 21 km/h (innerorts), bzw. 26 km/h (außerorts) angesetzt worden.
Parken – aber bitte richtig!
Auch Falschparker werden zukünftig kräftiger zur Kasse gebeten: Wer gegen das Parkverbot verstößt, zahlt jetzt 25 Euro statt bisher 15 Euro. 55 Euro, statt bisher 35 Euro, stehen ab sofort für das unberechtigte Abstellen des Fahrzeugs auf einem Schwerbehindertenparkplatz sowie für das Halten und Parken in zweiter Reihe auf dem Knöllchen. Bei einer massiven Behinderung des Verkehrsflusses oder von Einsatzfahrzeugen können es sogar bis zu 100 Euro und ein Flensburger Punkt werden. Keine Toleranz gilt mehr den „Rettungsgassenmuffeln“: Wer bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder generell außerorts keine Gasse bildet, wird ab dem 9. November 2021 nicht nur wie bisher mit 200 Euro und 2 Punkten zu rechnen haben, sondern auch mit einem Monat Fahrverbot.
Mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger
Um die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, werden Verstöße gegen die Abstandsregeln in Zukunft noch empfindlicher geahndet: Beim Überholen von Radfahrern müssen unbedingt 1,5 Meter Abstand innerorts und zwei Meter außerorts eingehalten werden. Beim Abbiegen sollten sich Auto-, Motorrad- und LKW-Fahrer grundsätzlich immer rücksichtsvoll und vorausschauend verhalten, um den Rad- oder Fußgängerverkehr nicht zu gefährden. Zur Vermeidung von schweren Unfällen müssen zukünftig Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, wie zum Beispiel LKWs und Busse, die innerorts rechts abbiegen, mit Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren, wenn mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von bis zu 70 Euro fällig.
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