Abstand muss sein – diese Regel gilt nicht nur seit mehreren Monaten für den alltäglichen Umgang mit unseren Mitmenschen, sondern schon immer auch im Straßenverkehr. Denn wer keine ausreichende Distanz zum vorderen Fahrer einhält, riskiert bei einem plötzlichen Bremsmanöver unter Umständen einen Auffahrunfall oder andere brenzlige Gefahrensituationen. Aber welcher Mindestabstand ist eigentlich nötig und angemessen? Gibt es Unterschiede zwischen Autobahn und Stadtverkehr?

Grundsätzlich gilt die Faustformel: Halbes Tempo gleich richtiger Abstand. Wenn also der Tacho eine Geschwindigkeit von 60 km/h anzeigt, beträgt der einzuhaltende Sicherheitsabstand mindestens 30 Meter. Eine gute Orientierung um die Strecke besser einschätzen zu können, bieten die Leitpfosten am Autobahnfahrbahnrand – der Abstand zwischen den Pfosten beträgt jeweils 50 Meter. Auf vielen Autobahnen werden Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen häufig auf Brücken mittels eines speziellen Messgerätes und Videoaufzeichnungen durchgeführt, um Abstandsverstöße festzustellen. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften muss stets auf Abstand geachtet werden – dieser sollte mindestens drei Fahrzeuglängen bzw. eine Sekunde Fahrtweg betragen.
Übrigens: Wer sich nicht an die Einhaltung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, muss mit hohen Bußgeldern von 75 bis 400 Euro, Punkten in Flensburg und eventuell sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Die Höhe richtet sich dabei sowohl nach der jeweiligen Geschwindigkeit, als auch nach der Kürze des Abstandes. Dies bedeutet: Je schneller und je kürzer der Abstand, desto höher fällt die Strafe aus.