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04.02.20 Mobilität

Blitzer-Apps auf Smartphones

Einkaufen, Terminplanung, Ernährungstagebuch – es gibt kaum einen Bereich unseres alltäglichen Lebens, für den wir noch keinen „digitalen Helfer“ in Form einer praktischen App auf unserem Smartphone haben. Bereits seit einiger Zeit weit verbreitet ist die Verwendung sogenannter Blitzer-Apps – sie warnen Autofahrer über ein akustisches oder optisches Signal rechtzeitig vor dem Tappen in die Radarfalle, sobald sich das Fahrzeug einem Blitzgerät nähert. Der Fahrer hat dann die Möglichkeit, schnell zu reagieren und die Geschwindigkeit zu drosseln.

Aber Vorsicht: Die Nutzung der mobilen Blitzer-Warn-Apps während der Fahrt ist vom Gesetzgeber laut Straßenverkehrsordnung verboten. „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ (§ 23 Abs. 1c StVO)

So verlockend die Installation der Warn-Apps auch ist – wer bei einer Polizeikontrolle mit einer Blitzer-App erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Da Polizeibeamte jedoch nicht ohne triftigen Grund das Handy durchsuchen oder beschlagnahmen dürfen, ist dieser Fall verhältnismäßig unwahrscheinlich. Übrigens: Das Nutzungsverbot von Blitzer-Apps betrifft nicht nur den Fahrzeugführer. Dem Beifahrer ist es ebenfalls nicht erlaubt, die Blitzer-App zu verwenden und die Informationen mündlich an den Fahrer des Fahrzeugs weiterzugeben.


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