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03.12.20 Allgemeines ADAC Mobilität

Blaulicht und Martinshorn – was tun?

Es ist eine Situation, die schon fast jeder erlebt hat: Während der Autofahrt ist plötzlich ein Martinshorn zu hören und wenige Sekunden später nähern sich aus der Ferne Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes mit Blaulicht. Oft zählt bei Verkehrsunfällen oder in anderen Gefahrensituationen jede Sekunde – daher sollte man einige wichtige Verhaltensregeln beachten, um die Lebensretter nicht bei ihrem Einsatz zu behindern:

Am einfachsten zu merken ist das so genannte „B-G-A“-Reaktionsmodell:

B-linker betätigen, G-eschwindigkeit reduzieren, A-nhalten und zum Straßenrand ausweichen. Im Speziellen gilt dies auf Autobahnen: Hier gilt es unbedingt, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar nicht erst dann, wenn Blaulicht und Martinshorn anrücken, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, wenn sich die Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften, beispielsweise im dichten Stadtverkehr, wenn keine Ausweichmöglichkeit vorhanden ist, dürfen sogar einige Verkehrsregeln außer Kraft zu setzen: In diesen Fällen ist sogar ausnahmsweise das Ausweichen auf einen Rad- oder Fußgängerweg oder das Überfahren der Haltelinie an einer roten Ampel erlaubt. In jedem Fall gilt es, die Ruhe zu bewahren, nicht nervös zu werden und sich besonders vorsichtig zu verhalten. Auf abrupte Ausweich- oder Bremsmanöver sollte man zudem, mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer, selbstverständlich verzichten.

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