„Guten Abend, Allgemeine Verkehrskontrolle. Den Führerschein und die Fahrzeugpapiere, bitte.“ Fast jeder Autofahrer hat diesen Satz schon mindestens einmal im Leben gehört. Die meisten werden in dieser Situation, oftmals grundlos, nervös und sind verunsichert, wie sie sich nun am besten verhalten sollen. Grundsätzlich gilt: Wer von der Polizei angehalten wird und zügig durch die Kontrolle kommen will, sollte sich kooperativ verhalten und die Fragen der Polizeibeamten wahrheitsgemäß beantworten.

Aber wie läuft die Verkehrskontrolle eigentlich ab? Dürfen die Beamten ohne Anlass oder einen konkreten Verdacht auf Fehlverhalten einfach das Fahrzeug durchsuchen? Kann man einen Alkoholtest verweigern? Wir geben Antworten auf diese Fragen:
Allgemeine Verkehrskontrolle – warum ist sie so wichtig?
Der Hauptzweck einer Allgemeinen Verkehrskontrolle besteht vor allem darin, präventiv für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Sie dient in erster Linie der Überprüfung des Fahrzeugs und der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers. Denn Alkohol- und Drogensünder haben am Steuer nichts verloren und müssen von der Straße ferngehalten werden. Nach § 36 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Polizei eine Verkehrskontrolle zu jeder Zeit, an jedem Ort, ereignisunabhängig und bei jedem Verkehrsteilnehmer durchführen. Bei Großveranstaltungen, an Wochenenden und in der Nähe von Clubs und Diskotheken ist in der Regel häufiger damit zu rechnen, angehalten zu werden.
Darf ich die Polizisten anlügen?
Wenn Sie im Rahmen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle von den Polizeibeamten befragt werden, sollten Sie am besten stets die Wahrheit sagen, insbesondere wenn es um Angaben zu Ihrer Person geht. Allerdings brauchen Sie sich nicht selbst zu belasten und können grundsätzlich jede Aussage verweigern. Selbst Falschaussagen dürfen später nicht gegen Sie verwendet werden.
Durchsuchen des Kfz – darf die Polizei das?
Ohne konkreten Verdacht und ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss dürfen die Beamten das Fahrzeug nicht durchsuchen. Damit jedoch überprüft werden kann, ob sich Warndreieck, Warnsicherheitsweste und Verbandkasten im Kofferraum befinden, sollten Sie diesen öffnen, wenn die Polizei darum bittet. Diese Basisausstattung müssen Sie immer mit „an Bord“ haben und vorzeigen können, wenn Sie dazu aufgefordert werden – ansonsten droht ein Bußgeld.
Darf ich einen Alkoholtest verweigern?
Grundsätzlich kann die Polizei Sie nicht dazu zwingen, einen Atemalkoholtest oder Drogenschnelltest durchführen zu lassen. Besteht jedoch ein begründeter, dringender Verdacht auf Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch des Fahrzeugführers, können die Beamten in diesem Fall einen Bluttest anordnen, welcher von einem Arzt auf der Polizeidienststelle oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird.
Darf die Polizei mein Handy kontrollieren?
Solange Ihr Smartphone nicht in Verbindung mit einer Straftat steht und kein gerichtlicher Beschluss vorliegt, dürfen die Polizisten Ihr Handy nicht kontrollieren oder gar beschlagnahmen. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie jedoch Ihr Handy während der Fahrt in einer speziellen Handyhalterung aufbewahren und erst dann wieder benutzen, wenn das Auto zum Stehen gekommen ist.