Art. Nr.: 9206008
Unterwegs auf Sloweniens Autobahnen und Schnellstraßen? Aber bitte nicht ohne Vignette!
1-Monats-Vignette für Slowenien
Für alle Kfz bis 3,5 Tonnen mit einer Fahrzeughöhe über der ersten Achse unter 1,30 m sowie Wohnmobile
Von diesen Kfz gezogene Anhänger sind nicht gebührenpflichtig
1 Monat gültig ab Kauftag (gelochtes Datum ist Gültigkeitsbeginn)
In Slowenien gilt auf allen Autobahnen und Schnellstraßen die Vignettenpflicht für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Von diesen Fahrzeugen gezogene Anhänger sind nicht gebührenpflichtig – maßgebend ist nur das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (3,5 t). Je nach Einstufung durch Messung des Fahrzeugs benötigen Sie eine Vignette der jeweils entsprechenden Mautklasse (2A oder 2B). Die aktuelle DARS-Liste informiert Sie über die entsprechende Mautklasseneinstufung Ihres Fahrzeugs. Bitte lesen Sie vor dem Anbringen aufmerksam die Anleitung auf der Rückseite der Vignette.
Und wenn´s noch schneller gehen soll: Besuchen Sie uns direkt in einer unserer ADAC-Geschäftsstellen in Ihrer Nähe. Unsere Service-Mitarbeiter aktivieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Digitale Vignette direkt vor Ort – mit sofortiger Gültigkeit ab Aktivierungsdatum!
Planen Sie ganz entspannt Ihre nächste Reise nach Slowenien mit dem ADAC Maps-Routenplaner mit detaillierten Vignetten- und Mautinformationen:
Übrigens: Mit dem praktischen Vignettenschaber und Vignetten-Entferner lässt sich die Vignette nach Gebrauch wieder ganz einfach, schonend und rückstandslos von Scheibe und Lack entfernen.
Für Wohnmobile und alle Kfz bis 3,5 t
Gültigkeit: 1 Monat ab Kauftag bis zum Ablauf des Tages im unmittelbar darauffolgendem Monat. Sollte der betreffende Kalendermonat keinen solchen Tag aufweisen, endet die Gültigkeit am letzten Tag des Monats (z. B. 31.03. bis 30.04.)
Finden Sie weitere Informationen zur Nutzung von Vignetten/Mautkarten sowie zu den streckenabhängigen Mautbestimmungen für Zugfahrzeuge über 3,5 t („DarsGo“-Box) unter (PDF-Download-Link).
Für alle Kfz bis 3,5 t
Fahrzeughöhe über der ersten Achse: ab 1,30 m
Alle Kfz der DARS-Liste
Gültigkeit: 1 Monat ab Kauftag bis zum Ablauf des Tages im unmittelbar darauffolgendem Monat. Sollte der betreffende Kalendermonat keinen solchen Tag aufweisen, endet die Gültigkeit am letzten Tag des Monats (z. B. 31.03. bis 30.04.)
Finden Sie weitere Informationen zur Nutzung von Vignetten/Mautkarten sowie zu den streckenabhängigen Mautbestimmungen für Zugfahrzeuge über 3,5 t („DarsGo“-Box) unter PDF-Download-Link.