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Wer aus einem EU-Staat oder einem Land aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nach Deutschland einreist, muss seinen Führerschein nicht übersetzen lassen, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Anders verhält es sich jedoch bei Autofahrern aus anderen Ländern außerhalb der EU: Je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer in Deutschland sind Nicht-EU-Bürger dazu verpflichtet, ihren ausländischen Führerschein übersetzen zu lassen .  Eine Führerschein-Klassifizierung der Fahrerlaubnis kann ausschließlich ...