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Die Uhr läuft: Auch, wer den Stichtag für einen Versicherungswechsel am 30.11. verpasst hat, kann im Dezember noch kurzfristig seine Kfz-Versicherung wechseln. Voraussetzung ist, dass das Sonderkündigungsrecht greift: Eine außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, wenn der Versicherer die Police zum 1. Januar erhöht, ohne dass ein Schadensfall hierfür die Ursache ist. Sie gilt übrigens auch dann, wenn der Beitrag aufgrund einer Änderung der Typ- und Regionalklassen angehoben wurde. Oftmals sind Beitragserhöhungen nur auf d...