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Senkung der Mehrwertsteuer: Zeit für ein neues Auto?

Eine der wohl am wenigsten erwarteten, konjunkturankurbelnden Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise ist seit Beginn des Monats tatsächlich in Kraft getreten: Vom 1. Juli bis zum Jahresende 2020 hat die deutsche Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent zu senken. 

Während sich diese Neuerung beim wöchentlichen Einkauf im Supermarkt für den einen oder anderen nur geringfügig im Geldbeutel bemerkbar macht, denken nun viele darüber nach, die 3-Prozent-Steuersenkung möglichst effizient zu nutzen und sich ein neues Auto zuzulegen – denn dies kann sich unter Umständen mit einer deutlichen Ersparnis in Höhe einer Summe im 3- bis 4-stelligen Bereich auswirken. 

Aber lohnt sich die Anschaffung eines Neuwagens jetzt wirklich? Frischgebackene Neuwagenbesitzer, die ihr Fahrzeug vor dem 1. Juli diesen Jahres bestellt und diesen aber erst nach diesem Datum geliefert bekommen haben, brauchen sich jedenfalls nicht zu ärgern – die Steuersenkung ist nach dem „Lieferprinzip“, also ab dem Tag der Auslieferung und damit des „Eigentümerübergangs“ juristisch gültig und nicht bereits ab der Bestellung bzw. Rechnungsbezahlung. Dies gilt übrigens auch für Dienstleistungen, wie zum Beispiel Kfz-Reparaturaufträge, bei denen der Tag der offiziellen Kundenabnahme ausschlaggebend ist – selbst dann, wenn die Auftragserteilung bereits im Juni erfolgt ist. 

Grundsätzlich gilt: Wer schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken spielt, schon bald sein Traumauto in der Garage zu parken, kann aufgrund der Steuervorteile jetzt bedenkenlos zugreifen. Zu beachten ist jedoch, dass die Senkung der Mehrwertsteuer lediglich bis zum 31. Dezember diesen Jahres gültig ist und eine Auslieferung des Neuwagens nach diesem Termin sich wieder mit 19 Prozent auf der Rechnung niederschlägt. Es empfiehlt sich daher, bereits beim Kauf mit dem Händler eine entsprechende schriftliche Vereinbarung vertraglich zu fixieren, um auch im Falle einer, möglicherweise coronabedingten, Verzögerung des Liefertermins weiterhin von der Steuerersparnis zu profitieren.