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Neue Regeln für die Führerscheinprüfung

Ob Erhöhung der Pendlerpauschale, Neueinstufungen in der Kfz-Versicherung oder Änderungen einiger Verkehrsregeln – der Jahreswechsel 2020/2021 hält für Autofahrer in Sachen „Mobilität“ allerhand Neues bereit. Auch Führerscheinprüflinge müssen sich ab diesem Jahr auf geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung einstellen, denn ab dem 1. Januar 2021 treten die Neuregelungen der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) für alle Führerscheinklassen in Kraft:

Länger, anspruchsvoller und digitalisiert

Die reguläre Prüfungsdauer wird um ganze 10 Minuten verlängert, die zu überprüfenden Aufgaben werden erweitert und statt einer handschriftlichen Dokumentation des Prüfers erhält der Fahranfänger ab sofort ein digitales Prüfprotokoll. Mittels einer unterstützenden Software für das Tablet dokumentiert der Prüfer das Fahrverhalten des Schülers und bewertet die jeweiligen Aufgaben der fünf Fahrkompetenzbereiche, wie zum Beispiel Verkehrsbeobachtung, Geschwindigkeitsanpassung, Fahrzeugpositionierung etc. Dieses elektronische Protokoll steht ebenfalls den Fahrschulen in einer ähnlichen Version für die Ausbildung der Fahrschüler zur Verfügung. Im Anschluss an die Prüfung wird zudem zukünftig ein 5-minütiges Rückmeldungsgespräch geführt, in dem die Leistung des Fahranwärters noch einmal detailliert besprochen wird.

Neue Automatikregelung ab April

Neu ist auch, dass die praktische Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse B ab dem kommenden April auch mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt werden kann. Grundvoraussetzung ist jedoch eine schriftliche Bescheinigung der Fahrschule, dass der Prüfling mindestens zehn Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug absolviert hat, die manuelle Gangschaltung sicher beherrscht und auch hier ausreichend Fahr- und Verkehrskompetenz zeigt. Der Nachweis über die Fahrtauglichkeit muss in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt erbracht werden.

Extra-Tipp: Zur Vertiefung der Fahrkompetenzen empfiehlt sich in jedem Fall die Teilnahme an einem ADAC Sicherheitstraining – übrigens ein ideales Geschenk zur bestandenen Führerscheinprüfung, aber auch durchaus lohnenswert für „Fortgeschrittene“.

Mehr Infos unter: https://www.adac.de/services/fahrsicherheitstrainings/

Aus alt mach neu: Führerschein-Umtauschpflicht

Und noch eine Neuerung beim Thema „Führerschein“ gibt es: Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen nach den neuen Richtlinien der EU-Verordnung bis 2033 beim Straßenverkehrsamt umgetauscht werden – der (Papier-)Führerschein wird dann durch einen Scheckkartenführerschein ersetzt. Um einem Bearbeitungsstau bei den Ämtern entgegenzuwirken, wird dabei der Umtausch, abhängig vom Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins, stufenweise mit gestaffelter Fristsetzung durchgeführt.

Alle Infos zu Fristen und der Vorgehensweise unter: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/