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Lappen weg. MPU. Was nun?

Zu schnell unterwegs gewesen? Jetzt droht der Führerscheinentzug, ein hohes Bußgeld, ein Punkt auf dem „Flensburger Konto“ oder schlimmstenfalls sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kurz: MPU), um die allgemeine Fahreignung zu überprüfen

Doch wie läuft eine MPU eigentlich ab? Welche Kosten kommen auf den Verkehrssünder zu? Und wie besteht man eine MPU? Nur keine Panik – wir haben die Antworten:

MPU – was bedeutet das?

Die bei Autorasern und „Bleifüßern“ häufig gefürchtete „MPU“, also die im deutschen Verkehrsrecht verankerte „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“ (im Volksmund auch herabsetzend als „Idiotentest“ bezeichnet), beurteilt die Fahreignung des Antragstellers und existiert bereits seit 1954. Wer sich wiederholt verhaltensauffällig im Straßenverkehr benommen und beispielsweise durch Alkohol- und/oder Drogeneinfluss am Steuer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, muss sich diesem Verkehrseignungstest unterziehen, um nachzuweisen, dass das zukünftige Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehrs keine Gefahr für sich selbst und andere darstellt.

Wie läuft eine MPU ab?

Grundsätzlich besteht eine medizinisch-psychologische Untersuchung aus vier unterschiedlichen Teilen, für welche man in der Regel einen zeitlichen Gesamtaufwand von etwa drei bis vier Stunden sowie Kosten von etwa 350 bis 750 Euro einplanen sollte:

1. Fragebogen

Allgemeine persönliche Informationen und Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand müssen vom Antragssteller wahrheitsgemäß beantwortet werden und sind von diesem auszufüllen. Sämtliche Angaben, die im Rahmen der MPU gemacht werden, unterliegen selbstverständlich höchster Vertraulichkeits- und Datenschutzvorgaben.

2. Leistungstest

Spezifisch auf den Prüfling angepasste Aufgaben werden mittels eines Computersystems abgefragt und geben Aufschluss über logisches Denkvermögen und Reaktionsfähigkeit.

3. Medizinischer Check

Die gesundheitliche Vorgeschichte des Betroffenen, vorheriger Medikamentenmissbrauch etc. werden hier in einem ärztlichen Gespräch „unter die Lupe“ genommen. Eine Blutuntersuchung fällt in der Regel nur dann statt, wenn der Betroffene durch Alkohol- und/oder Drogenkonsum auffällig geworden ist.

4. Psychologisches Gespräch

In einer etwa einstündigen Unterhaltung mit einem psychologischen Gutachter, welche auf Wunsch per Video- oder Tonaufzeichnung zur späteren Nachprüfung dokumentiert werden kann, wird fachlich beurteilt und objektiv eingeschätzt, ob der Antragssteller zur weiteren Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann. Die Auswahl der Begutachtungsstelle ist vom Betroffenen frei wählbar.