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Geblitzt! Was nun?

Kurz mal nicht auf den Tacho geschaut und schon ist es passiert: Ein kurzer heller Blitz vom Straßenrand! Sofort schießen einem die Worte „Bußgeld“, „Punkte in Flensburg“ und  „Fahrverbot“ durch den Kopf und es beginnen wilde Spekulationen, mit welcher Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung man nun demnächst zu rechnen hat. Im Briefkasten landet nach einigen Tagen bis Wochen zunächst der Anhörungsbogen, welcher zur Einhaltung der Verjährungsfrist innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall zugestellt werden muss. Diesem folgt meist der Bußgeldbescheid – und diesen sollte man ganz genau „unter die Lupe“ nehmen, bevor man kleinlaut den Betrag überweist: 

Ist das Foto unscharf? Ist der Fahrer überhaupt eindeutig zu identifizieren? Gibt es offensichtliche Messfehler oder Zahlendreher? Stimmen die Automarke und das Nummernschild? In solchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Aber Vorsicht: Wenn die Behörde den Einspruch ablehnt und der Fall vor Gericht landet, kann es teuer werden! Gelingt es dem Gericht, die Schuld nachzuweisen, muss man zusätzlich zum Bußgeld auch die Kosten für das Verfahren tragen. Gerade bei geringen Geldstrafen, ohne Punkte und Fahrverbot, sollte man daher genau abwägen, ob sich der Aufwand am Ende lohnt. 

Sie wurden geblitzt und möchten nun erfahren, ob ein Einspruch sinnvoll ist? Dann rufen Sie die Clubjuristen der ADAC Rechtsberatung unter +49 89 76 76 24 23 (Mo-Fr 8-18 Uhr) an. Die juristische Erstberatung ist für ADAC Mitglieder exklusiv und kostenlos.