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30 Tage Widerrufsrecht

Endspurt Versicherungswechsel

Die Uhr läuft: Auch, wer den Stichtag für einen Versicherungswechsel am 30.11. verpasst hat, kann im Dezember noch kurzfristig seine Kfz-Versicherung wechseln. Voraussetzung ist, dass das Sonderkündigungsrecht greift: Eine außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, wenn der Versicherer die Police zum 1. Januar erhöht, ohne dass ein Schadensfall hierfür die Ursache ist. Sie gilt übrigens auch dann, wenn der Beitrag aufgrund einer Änderung der Typ-  und Regionalklassen angehoben wurde. Oftmals sind Beitragserhöhungen nur auf den zweiten Blick erkennbar, da diese durch eine vermeintlich „bessere“ Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffelung positiv dargestellt werden. 

Achtung: Bei einer schriftlichen Sonderkündigung muss der Versicherte unbedingt Bezug auf die Beitragserhöhung nehmen, da sonst die Kündigung unter Umständen nicht anerkannt wird. Liegt ein Schadensfall vor, kann der Fahrzeughalter seine Kfz-Versicherung jederzeit kündigen. Gleiches gilt bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs. 

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