Sie sind flink, sie sind wendig und sie bringen jede Menge Fahrspaß: E-Scooter sind seit einigen Jahren die ultimativen Trendflitzer für eine breite Altersgruppe ab 14 Jahren. Spätestens mit der gesetzlichen Zulassung für den Straßenverkehr seit Juni 2019 haben sich Elektroroller als praktische und umweltschonende Mobilitätslösung für kurze Distanzen, spontane City-Touren oder sogar für den Weg zur Arbeit in unserem Alltag etabliert.
Easy E-Cruising
Nach einer gewissen Übungszeit, die es braucht, um sich an die Fahr- und Bremsweise des E-Rollers zu gewöhnen und sicher mit ihm umzugehen, ist das Handling denkbar einfach und schon bald „cruist“ man wie ein Profi auf Radwegen und Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Nur falls diese nicht vorhanden sind, darf auch die Fahrbahn benutzt werden. Auf Gehwegen und in der Fußgängerzone ist das Fahren mit einem Elektro-Tretroller grundsätzlich nicht erlaubt. Während im Sommer jedoch eine warme Brise und trockene Straßen den Fahrspaß mit einem E-Scooter versüßen, machen im Winter Schnee, Eis und Glätte leidenschaftlichen E-Roller-Fans einen Strich durch die Rechnung.
Sommertrend oder auch wintertauglich?
Grundsätzlich ist das Fahren mit E-Scootern auch im Winter problemlos möglich, das die Technik wetterunempfindlich ist und auch bei Minusgraden funktioniert. Einziges Manko: Ist die Batterie den ganzen Tag der Kälte ausgesetzt, kann sich die Reichweite deutlich verringern. Dennoch gilt es in der kalten Jahreszeit einige Dinge zu beachten, um sicher ans Ziel zu kommen:
1. Tempo runter im Winter
Wichtig bei widrigen Witterungsverhältnissen ist vor allem, die Fahrweise entsprechend anzupassen – dies bedeutet „Tempo drosseln“ und jederzeit bremsbereit sein.
2. Helm auf – festes Schuhwerk an
Das Tragen eines Helms ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, auf rutschigen Untergründen aber unbedingt zu empfehlen, um im Falle eines Unfalls geschützt zu sein. Robuste Schuhe mit rutschfester Sohle sorgen für einen sicheren Stand, während Kleidung mit reflektierenden Applikationen oder Outdoor-Accessoires, wie blinkende LED-Bänder und Schuhclips, die Sichtbarkeit deutlich verbessern.
3. Don’t drink & drive!
Egal, ob Sommer oder Winter: Sich alkoholisiert ans Steuer „zu stellen“ ist selbstverständlich, wie bei allen anderen Fahrzeugen auch, strengstens untersagt. Hier gilt die übliche Promillegrenze von 0,3 bzw. bei Fahranfängern und Fahrern unter 21 Jahren sogar 0,0. Bei einem Verstoß droht eine empfindliche Bußgeldstrafe, Flensburger Punkte und unter Umständen ein Fahrverbot.
4. Augen auf bei der Fahrbahnwahl
Unebene Untergründe, wie Kopfsteinpflaster, Gullydeckel oder Steinplatten stellen im Winter ein zusätzliches Unfallrisiko dar und sollten besser gemieden werden.
Mehr Informationen rund um das Thema „E-Scooter“: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/