Wer aus einem EU-Staat oder einem Land aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nach Deutschland einreist, muss seinen Führerschein nicht übersetzen lassen, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen. Anders verhält es sich jedoch bei Autofahrern aus anderen Ländern außerhalb der EU: Je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer in Deutschland sind Nicht-EU-Bürger dazu verpflichtet, ihren ausländischen Führerschein übersetzen zu lassen.
Eine Führerschein-Klassifizierung der Fahrerlaubnis kann ausschließlich von staatlich autorisierten Stellen, wie zum Beispiel dem ADAC durchgeführt werden. Führerscheininhaber erhalten in allen ADAC Geschäftsstellen nach Vorlage des Originaldokumentes die Klassifizierung, mit der sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt ihre deutsche Fahrerlaubnis beantragen können.
Mehr Informationen unter: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/staaten-auserhalb/
Ab sofort können Sie die ADAC-Führerscheinübersetzung und Klassifizierung oder die reine Klassifizierung auch bequem online beauftragen und in Ihrer teilnehmenden ADAC-Geschäftsstellen abholen.
Details und direkte Buchungsmöglichkeit unter: ADAC Führerscheinübersetzung und Klassifizierung | Click & Collect | ADAC Online-Shop (adac-shop.de)