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Chaos statt Rettungsgasse?

Eine der wichtigsten, aber leider viel zu oft vergessene Grundregel im Straßenverkehr lautet: Kommt der Verkehr ins Stocken und alle Fahrzeuge bewegen sich nur noch in Schrittgeschwindigkeit von der Stelle oder stehen sogar komplett still, muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden – selbst dann, wenn keine Sirenen von Rettungskräften zu hören sind! Denn bei einem Unfall können bereits Sekunden über Leben und Tod entscheiden – umso schlimmer, wenn Polizei, Notarzt oder Feuerwehr den Einsatzort nicht rechtzeitig erreichen können, weil Fahrzeuge oder auch neugierige „Gaffer“ den Rettungsweg blockieren. 

Laut Straßenverkehrsordnung ist die Bildung einer Rettungsgasse denkbar einfach: Sie erfolgt stets zwischen dem äußerst linken und den übrigen unmittelbar daneben liegenden rechten Fahrstreifen. Verkehrsteilnehmer müssen sich also nur merken, dass sie nach links ausweichen müssen, wenn sie sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, alle anderen Fahrzeuge fahren nach rechts – völlig egal, wie viele Fahrbahnen es noch gibt. Wichtig dabei: Der Standstreifen muss unbedingt jederzeit frei bleiben. 

Übrigens: Wer sich nicht an das Gebot der Rettungsgasse hält, hat mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro zu rechnen. Kommt es zu einer konkreten fahrlässigen Behinderung eines Einsatzfahrzeuges oder einer Sachbeschädigung wird es noch teurer und es drohen Strafpunkte sowie ein mehrwöchiges Fahrverbot.