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Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat Sie beim Überholvorgang genötigt und von der Fahrbahn verdrängt? Sie wurden zufällig Augenzeuge einer Fahrerflucht? Oder haben Sie etwa einen Falschparker, der Ihre Garageneinfahrt blockiert, „ins Visier“ genommen?

In einer Zeit, in der kaum noch jemand ohne Smartphone das Haus verlässt, können in Sekundenschnelle Bild- und Tonaufnahmen in hervorragender Qualität erstellt werden, um Täter bei kriminellen Straftaten bzw. Verkehrsdelikten und Ordnungswidrigkeiten zu überführen oder zur Dokumentation von Schäden für die Versicherung, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei Beschädigung von Privateigentum. Aber Fotografieren und Filmen im Straßenverkehr – ist das überhaupt erlaubt? Was ist zulässig und was verbietet der Gesetzgeber? Kann man Bildmaterial gegen Verkehrssünder als Beweismittel verwenden? All das erfahren Sie hier:

Fotografieren verboten!

Einen anderen Verkehrsteilnehmer wegen einer Ordnungswidrigkeit anzuschwärzen und bei der Polizei Beweisfotos vorzulegen, ist meist keine gute Idee. Selbst ernannte „Ordnungshüter“ sollten bedenken, dass sie von der fotografierten Person sogar zivilrechtlich verklagt werden können. Denn grundsätzlich gilt: Auch, wenn die Versuchung noch so groß ist – das Anfertigen von Fotos oder Filmaufnahmen von Personen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, verletzt das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Erst recht ist nach § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) ebenso das Weitergeben der Aufnahme an Dritte strafbar und strengstens untersagt – dies können im Übrigen auch Behörden oder Gerichte sein. Hier droht sogar eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Fotografieren erlaubt!

Anders verhält es sich mit dem Dokumentieren von beschädigtem Privateigentum und Fahrzeugen nach einer Unfallsituation: Hier müssen Bilder zum Nachweis des Schadensumfangs an die Versicherung übermittelt werden, damit diese den Schaden regulieren kann. Weniger „Partner in Crime“, als viel mehr „praktische Alltagshelfer“ sind sogenannte Dash Cams, die das Leben eines jeden Autofahrers deutlich erleichtern können – als Kamera, Sprachassistent und Einparkhilfe in Einem. Die neuen Dash Cam-Modelle gehen weit über die Funktionen einer konventionellen Kamera hinaus und bieten jede Menge innovative Technik-Features – egal, ob für den perfekten Rundumblick Ihres Fahrzeugs, als Notfallretter, dank integriertem SOS-System oder für eine verbesserte Nachtsicht.

Achtung: Ausschließlich kurze, anlassbezogene Aufnahmen sind erlaubt, die Veröffentlichung ohne die Anonymisierung von Personen bzw. Fahrzeugkennzeichen ist strikt untersagt und der Schutz der Persönlichkeitsrechte muss stets beachtet werden.