Ab 50,- € versandkostenfrei (außer Vignettenbestellungen)
Alle Verlagsartikel frei Haus
30 Tage Widerrufsrecht

Begleitetes Fahren: Fakten zum Führerschein ab 17

Einfach einsteigen, losfahren und die Straße erobern... Endlich selbst am Steuer! Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis geht für viele junge Menschen ein lang ersehnter Traum in Erfüllung. Seit mehr als 15 Jahren ist dies sogar schon kurz vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich: 2004 wurde das „Begleitete Fahren ab 17 (BF17)“, so die offizielle Bezeichnung, zum ersten Mal in Niedersachsen eingeführt. Nach und nach folgten immer mehr Bundesländer diesem Modellversuch und ermöglichen seitdem jungen Fahranfängern, bereits frühzeitig mit dem Training ihrer Fahrpraxis zu beginnen.

Und die positiven Ergebnisse sind überzeugend: Laut Studienergebnissen konnte eine signifikante Verringerung des Unfallrisikos nachgewiesen werden. Die Fahranfänger verhalten sich deutlich sicherer im Straßenverkehr und lernen frühzeitig, brenzlige Gefahrensituationen besser einzuschätzen. Wie der Name schon verrät, ist das „Begleitete Fahren ab 17“ jedoch ausschließlich im Beisein einer Person erlaubt, die zuvor namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen wurde – zumindest bis zum 18. Geburtstag und auch nur für Fahrten innerhalb Deutschlands sowie in Österreich.

Weitere Bedingung: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, darf nur maximal einen Punkt in Flensburg haben und muss bereits seit mindestens 5 Jahren selbst eine Fahrerlaubnis besitzen. Dass weder die Begleitperson, noch der Fahranfänger unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel stehen darf, ist dabei selbstverständlich. Achtung: Wer ohne Begleitung hinter dem Steuer sitzt, muss mit empfindlichen Strafen, wie Bußgeld, Flensburger Punkten und sogar dem Führerscheinentzug rechnen.