Nicht immer sind im Straßenverkehr auf vier Rädern nur Zweibeiner unterwegs: Oft fährt das vierpfötige Haustier mit – oder es befinden sogar weitere „blinde Passagiere“ an Bord... Der Schrecken eines jeden Autofahrers: Eine Spinne seilt sich bei voller Fahrt am Rückspiegel ab! Oder der Hund turnt durchs Auto? Es kommt zu einem spontanen Bremsmanöver wegen einer Katze, die plötzlich, wie aus dem Nichts, vor das Fahrzeug läuft und man verursacht einen Auffahrunfall.
Erfahren Sie, wie man in diesen Situationen am besten reagieren sollte und wie man seinen „tierischen Beifahrer“ am besten absichert, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und Bußgelder zu vermeiden:
„Blinde Passagiere“? Ruhe bewahren!
Ein Horrorszenario für Spinnenphobiker: Mitten im dichtesten Verkehr oder bei hoher Geschwindigkeit sieht man aus dem Augenwinkel ein schwarzes Krabbeltier, welches sich ganz gemütlich vom Rückspiegel abseilt. Für Allergiker wird hingegen der spontane Besuch einer Wespe, die sich in den Fahrzeuginnenraum verirrt hat, zum absoluten Fiasko! Jetzt gilt es vor allem, nicht in Panik auszubrechen, sondern möglichst Ruhe zu bewahren, die Fahrtgeschwindigkeit zu drosseln und bei der nächsten Gelegenheit auf dem Seitenstreifen oder in einer Parkbucht anzuhalten.
Landet eine Katze versehentlich vor der Stoßstange und wird überfahren, drohen dem Autofahrer keine rechtlichen Konsequenzen, da er keine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen hat. Etwaige Schäden am Fahrzeug sowie die Kosten für einen Tierarzt sind vom Halter zu tragen, da dieser seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht zwar nicht, jedoch ist grundsätzlich jeder Autofahrer dazu verpflichtet, bei einem Unfall anzuhalten und sich ein Bild von der Situation zu machen. Nach der Sicherung der Unfallstelle durch ein Warndreieck sollte man daher die Polizei informieren, welche sich um die weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Verständigung des Tierarztes und des Besitzers, kümmert.
Vier Pfoten sicher „on Tour“
Egal, ob auf dem Beifahrersitz, auf der Rückbank oder im Kofferraum: Wer seine vierpfötige Fellnase im Auto nicht ausreichend absichert und aufgrund dessen im schlimmsten Fall einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechen. Noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden – dann werden 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Hunde sollten daher während der Fahrt entweder mit einem speziellen Hundesicherheitsgurt und idealerweise mit einem zusätzlichem Auto-Geschirr angeschnallt werden oder in einer geeigneten Transportbox im Kofferraum gesichert werden. Ausgelegt mit einer kuscheligen Reisedecke kann es sich der Vierbeiner dann so richtig bequem machen...