Temposchilderset Frankreich - 80/100/110 km/h
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Sicher unterwegs in Frankreich: Geschwindigkeitsschilder sorgen für ein stressfreies Fahrerlebnis!
Verpassen Sie keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr während Ihrer Fahrt in Frankreich. Die Schilder wurden speziell für den Einsatz in Frankreich entwickelt und helfen Ihnen dabei, die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten und Sicherheit auf der Straße zu gewährleisten.
Hauptmerkmale:
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Aktualität: Wir bieten Schilder an, die den neuesten Geschwindigkeitsbeschränkungen in Frankreich entsprechen. So können Sie sicher sein, dass Sie immer auf dem aktuellen Stand sind und sich an die gültigen Regelungen halten.
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Einfache Installation: Die Geschwindigkeitsschilder sind einfach zu montieren. Sie können sie leicht an Ihrem Fahrzeug befestigen: Einfach die zu beklebene Stelle reinigen und den Aufkleber aufkleben - fertig.
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Langlebig und witterungsbeständig: Die Schilder sind aus robustem PVC gefertigt, das den unterschiedlichen Wetterbedingungen in Frankreich standhält.
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Universelle Anwendung: Die Geschwindigkeitsschilder sind für alle Arten von Fahrzeugen geeignet, sei es ein PKW, Wohnmobil oder LKW. Sie können sie auch bei Leihfahrzeugen verwenden, um sich schnell an die lokalen Geschwindigkeitsbeschränkungen anzupassen.
Bleiben Sie sicher und vermeiden Sie Bußgelder, indem Sie unsere hochwertigen Geschwindigkeitsschilder für Frankreich verwenden. Bestellen Sie jetzt und fahren Sie sorglos und stressfrei auf den Straßen des schönen Landes.
Produktdetails:
- Maße: Ø200mm
- Farbe: Weiß / Schwarz
- Inhalt: 80er, 100er und 110er Schild
Wussten Sie schon, ...
... Fahrzeuge, deren Geschwindigkeit aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Betriebsweise geregelt ist, müssen am Heck sichtbar die Angabe der Höchstgeschwindigkeit oder Höchstgeschwindigkeiten tragen, die sie nicht überschreiten dürfen. Der für Straßenverkehrssicherheit zuständige Minister legt per Dekret die Anwendungsbedingungen dieses Artikels fest. Die Tatsache, dass jeder Fahrer die durch diesen Artikel und die zu seiner Anwendung auferlegte Signalisierungspflicht nicht erfüllt, wird mit der für Verstöße zweiter Klasse vorgesehenen Geldbuße geahndet.