Vignetten & Mautkarten
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ADAC Mitglied werden
Die Leistungen des ADAC für seine Mitglieder könnten kaum vielfältiger sein. Informieren Sie sich hier, welches Leistungspaket für Sie die richtige Wahl ist.
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Autobahn-Vignette / Schweiz
Für die Benutzung der Autobahnen und Nationalstraßen in der Schweiz ist eine Gebühr in Form
einer Jahres-Vignette zu entrichten.
Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge und Anhänger bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht
von je 3,5 t . Die Vignette ist gut sichtbar und von innen an der Windschutzscheibe anzubringen.
Nicht geklebte nur mitgeführte Vignetten haben keine Gültigkeit.
Jahres-Vignette
Gültig ab 01. Dezember 2009 bis 31. Januar 2011 (14 Monate) !
Nach Glasschaden, Teile der Vignette und Bestätigung der Versicherung über Nichterstattung des Schadens, sowie Rechnungskopie der neuen Scheibe, an diese Anschrift senden:
OBERZOLLDIREKTION
Monbijoustr. 40
CH 3003 Bern
Vignettenersatz
Bei Totalschaden (ggf. tritt hier die Versicherung ein) oder Fahrzeugwechsel erfolgt für die alte aufgeklebte Vignette kein kostenloser Ersatz.
Ausnahme:
Bei Auswechseln der Frontscheibe ersetzen alle mit Mautpersonal besetzten Schweizer Zollämter die durch Glasbruch wertlos gewordene Vignette auf dem Kulanzweg durch eine neue gültige Vignette. Voraussetzung hierfür ist :
ACHTUNG:
Ganz exklusiv für unsere Online-Shop Kunden.
Starkes Kombi Spar Paket - Vignette plus ADAC - Artikel
Siehe unten!