Schweiz Autobahn-Vignette
Art.Nr.: 9205029
einer Jahres-Vignette zu entrichten.
Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht.
Für Anhänger muss eine zusätzliche Vignette erworben werden.
Die Vignette ist gut sichtbar und von innen an der Windschutzscheibe anzubringen.
Nicht geklebte (nur mitgeführte) Vignetten haben keine Gültigkeit.
Jahres-Vignette
Gültig ab 01. Dezember 2012 bis 31. Januar 2014 (14 Monate) !
Nach Glasschaden: Bitte Teile der Vignette und Bestätigung der Versicherung über Nichterstattung des Schadens sowie Rechnungskopie der neuen Scheibe an diese Anschrift senden:
OBERZOLLDIREKTION
Monbijoustr. 40
CH 3003 Bern
Vignettenersatz
Bei Totalschaden (ggf. tritt hier die Versicherung ein) oder Fahrzeugwechsel erfolgt für die alte aufgeklebte Vignette kein kostenloser Ersatz.
Ausnahme:
Bei Auswechseln der Frontscheibe ersetzen alle mit Mautpersonal besetzten Schweizer Zollämter die durch Glasbruch wertlos gewordene Vignette auf dem Kulanzweg durch eine neue gültige Vignette. Voraussetzung hierfür ist :
Einreise mit betreffendem Fahrzeug und
Vorlage der Werkstattrechnung über das Auswechseln der Frontscheibe sowie die Reste der alten, abgelösten Vignette.
Werkstattrechnung und Reste der Vignette können auch direkt an die Eidgenössische Oberzolldirektion, Sektion Fz & SVA, Monbijoustr. 40, CH-3003 Bern gesendet werden. Der Ersatz erfolgt auch hier auf dem Kulanzweg durch Zusendung einer neuen gültigen Vignette.
In unserem PDF Download (siehe Reiter neben Produktbeschreibung) finden Sie wichtige Informationen zur Benutzung von Vignetten, Mautkarten und Viacards.
>> Hier gehts zur weltweiten Reise- und Routenplanung mit Vignetten- und Mautinformationen <<
Dann wenden Sie sich unter Angabe der Artikelnummer an folgende Email Adresse: oder nutzen unser Kontaktformular: http://www.adac-shop.de/kontakt/
Laden Sie >>hier<< wichtige Informationen zur Benutzung herunter*
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